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Für Bewerber

Die Voraussetzungen für eine Bewerbung werden in den Förderrichtlinien detailliert beschrieben. Neben den Studienleistungen wird die persönliche finanzielle Situation und der Einsatz für die Gesellschaft oder die Hochschule in Betracht gezogen. Für die Vergabe eines Jurastipendiums zum Sommersemester 2022 können Sie sich bis Januar 2022 hier gesondert informieren.

Bewerbungsverfahren – Fristen und Auswahl

Die Stiftungsinitiative nimmt die Bewerbungen entgegen und prüft diese zunächst auf formale Richtigkeit. Über die Förderung entscheidet die Geschäftsführung auf Grundlage der Antragsunterlagen und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel.

Stipendienhöhe und Förderdauer

Die Unterstützung wird zunächst für maximal 3 Monate im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt und beschränkt sich in jedem Fall auf die Übernahme der Studiengebühren. Die Höhe des Zuschusses ist begrenzt auf maximal die Höhe der jeweils zu leistenden Studiengebühren, die innerhalb des Zeitraums von 3 Monaten fällig werden.

Ein Folgeantrag kann 2 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden.

Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Antragstellung

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich elektronisch an
NotfondsfuerStudierende(at)stiftungsinitiative-nachwuchsfoerderung.de

Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen:

  • Ausgefülltes Antragsformular mit Motivationsschreiben (persönliche Begründung der Notlage), Erklärung zum Einkommen und Datenschutzerklärung
  • Immatrikulationsbescheinigung/ Zulassungsbescheid einer kostenpflichtigen, privaten Hochschule in Deutschland
  • Dokumentation der bisherigen Bildungsleistungen in Form von Zeugnissen und/ oder Leistungsnachweisen (Studienleistungen müssen erkennen lassen, dass die Voraussetzungen für den weiteren erfolgreichen Studienverlauf grundsätzlich gegeben sind)
  • Dokumentation/ Bestätigung des sozialen Engagements sowie die Bereitschaft, sich im Namen der eigenen Hochschule zu engagieren
  • Motivationsschreiben (Darstellung der Notlage)
  • Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (z.B. Abrechnungen, Arbeitsvertrag) sowie Nachweise Einkommenseinbußen (z.B. Kündigung)
  • ggf. Kopie des Nachweises über den Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung, Kinderzuschlag nach § 6 a BKGG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • ggf. Nachweis über die Entwicklung der Erwerbslage der letzten 3 Monate (für Solo-Selbständige)
  • Aktueller Kontostand (Kontoauszüge oder Screenshot Onlinebanking)
  • Nachweis über die laufenden Kosten für Miete und Krankenversicherung (z.B. über Kontoauszug)

Bewerberinnen und Bewerber geben bei ihrer Bewerbung um ein Stipendium an, ob und in welcher Höhe sie ein anderes Stipendium erhalten. Diese Unterrichtspflicht besteht während des Empfangs des Stipendiums fort.

Die Benachrichtigung über die Bewilligung/Nichtbewilligung des Stipendiums erfolgt schriftlich ohne weitere Angabe von Gründen durch die Geschäftsführung.

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