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Für Spender

Ziel der Stiftungsinitiative ist es, über Spenden einen Studienförderfonds aufzubauen, aus dem heraus talentierte und motivierte Studierende unabhängig vom Einkommen der Eltern gefördert werden können.

Zudem können auf diesem Weg auch frühzeitig Kontakte zwischen Unternehmen, Kliniken, Kooperationspartnern und den Studierenden aufgebaut werden.

Unternehmen

Sie unterstützen junge und talentierte Studierende, denen wir durch Ihre Spende ein Stipendium zuerkennen können. Weiterhin können sich Praktika, Bachelor- oder Masterarbeiten oder auch die Rekrutierung hervorragend ausgebildeter Absolventen in den Beruf ergeben.

Stiftungen/Vereine/Institutionen

Sofern Sie uns als Stiftung, Verein oder Institution finanziell durch Ihre Spende unterstützen möchten, wären wir Ihnen sehr dankbar. Vielleicht ergeben sich aus der so entstehenden Kooperation weitere interessante Initiativen oder Projekte. 

Privatpersonen

Um Studierende in finanziellen Notlagen unterstützen zu können, sind wir auf Spenden von Ihnen als wohlwollenden Gebern angewiesen. Sie leisten damit einen Beitrag, um individuelle Träume und Ziele zu verwirklichen.

Möchten Sie die Stiftungsinitiative Nachwuchsförderung an privaten Hochschulen (SNF) unterstützen? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf:

  • Ihnen liegt die Förderung junger Menschen am Herzen?

  • Sie möchten dazu beitragen, dass exzellente Studierende, ungeachtet ihrer finanziellen Lage, ein Hochschulstudium absolvieren können?

  • Ihr Unternehmen sucht qualifizierte und engagierte Nachwuchskräfte?

  • Sie finden, Leistung sollte belohnt und Bildung gefördert werden?

  • Sie wünschen eine Nennung Ihres Unternehmens auf unserer Website?

Kontaktieren Sie uns unter: info@stiftungsinitiative-nachwuchsfoerderung.de

Ihre Spende kann uns per Überweisung erreichen:

Name: Stiftungsinitiative Nachwuchsförderung
IBAN:
DE96 1203 0000 1020 9063 33
BIC-/SWIFT-Code:
BYLADEM1001

Hinweis: Bei Überweisung bitte im Verwendungszweck die vollständige Adresse für die Spendenbescheinigung angeben. Bei Spenden (Zuwendungen) bis EUR 200,00 reicht die Vorlage des Überweisungsbelegs beim Finanzamt aus. (Kleinstspenden nach § 50 Abs. 1 s. 2 Nr. 1 EstDV)

Ihre Ansprechpartnerinnen